Mit dem Wohngeld-Plus sorgenfreier wohnen
Im Jahr 2022 haben 4.464 Bielefelder Haushalte Wohngeld erhalten, 2023 waren es 8.057. Grund für diese erhebliche Steigerung ist die Wohngeld-Plus-Reform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Dadurch haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld, und für jene, die bereits Wohngeld beziehen, verdoppelt sich dieser Zuschuss im Durchschnitt. Doch was sind eigentlich die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld? Und wie wird der Zuschuss berechnet? Antworten auf diese und andere Fragen gaben Jens Heistermann und Michael Möhle, Leiter der beiden Wohngeldabteilungen der Stadt Bielefeld, am 19. März bei einer Veranstaltung im Bielefelder Modell an der Brockeiche. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Möchten Sie Wohngeld beantragen oder haben Sie dazu noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich an das Bürgerservicecenter der Stadt Bielefeld unter der Rufnummer 51–0. Mit Hilfe des Smartrechners kann man vorab unter www.smartrechner.de ermitteln, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
- Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder – bei Wohneigentum – zur Belastung, durch den Haushalte mit geringem Einkommen unterstützt werden. - Wer bekommt Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld haben insbesondere Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit einem niedrigen Einkommen. - Wer ist nicht wohngeldberechtigt?
Wer andere Sozialleistungen bezieht, in denen die Wohnkosten enthalten sind, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Darunter fallen Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Alleinstehende, die BAföG oder Berufsausbildungshilfe erhalten. - Hat man Anspruch auf Wohngeld, wenn man Vermögen besitzt?
Anders als beim Bürgergeld und der Grundsicherung spielt es beim Wohngeld keine Rolle, ob man Vermögen besitzt. Es darf allerdings eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Bei der ersten im Haushalt lebenden Person liegt die Grenze bei 60.000 Euro, bei jeder weiteren Person bei 30.000 Euro. - Wie wird das Wohngeld berechnet?
Berechnungsgrundlagen sind die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, das Einkommen des Haushaltes und die Höhe der Miete bzw. der Belastung. - Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Für die Beantragung von Wohngeld muss man einen Wohngeldantrag, einen Nachweis über die Wohnkosten und einen Einkommensnachweis (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid) einreichen.
