Wohnungsbauförderung
Als kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt Bielefeld nimmt die BGW ihre Verantwortung ernst, allen Bevölkerungsschichten und Altersklassen guten und erschwinglichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wohnungsbaufördermittel des Landes NRW dienen dabei dazu, Mietpreise möglichst bezahlbar zu halten, sodass auch Haushalte mit geringerem Einkommen in der Lage sind, eine passende Wohnung zu mieten. So hat die Stadt Bielefeld im Jahr 2021 rund 46 Millionen Euro NRW-Fördermittel bewilligt; davon sind mehr als 28 Millionen Euro, also rund 60 %, von der BGW beantragt und bereits bewilligt worden. Bereits seit einigen Jahren überschreitet die BGW bei Neubauvorhaben die von der Stadt vorgeschriebene Quote (von 33 %) an öffentlich geförderten Wohnungen deutlich, indem sie einen Fördermix von 50 % anstrebt.
Die Wohnungsbaufördermittel des Landes NRW bestehen aus zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungsnachlässen und sind mit Belegungs- und Mietpreisbindungen verbunden. So dürfen die Wohnungen ausschließlich an Haushalte vermietet werden, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und dies mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) nachweisen können.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen WBS?
Mehr als 40 % der Bielefelder Haushalte haben ein Anrecht auf einen WBS. Dabei handelt es sich in erster Linie um Familien, Alleinerziehende, Senioren, Studierende und Menschen mit Behinderung.
Das Land NRW gibt zentral die Höhe des Mietpreises für geförderten Wohnraum vor. Der Mietpreis liegt in der Regel deutlich unter dem der ortsüblichen, freifinanzierten Vergleichsmiete.
Wie läuft die Beantragung?
Die Beantragung der Fördermittel durch den Bauherrn erfolgt nicht direkt beim Land NRW, sondern bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, die in Bielefeld beim städtischen Bauamt angesiedelt ist. Die Abteilung für Wohnungsbauförderung ist nicht nur Ansprechpartner bei sämtlichen Fragen und Abstimmungen im Antragsverfahren, sondern begleitet auch den gesamten Bauprozess bis zur Fertigstellung und ggf. sogar darüber hinaus. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt über die NRW.Bank, die Förderbank des Landes.
Für einen reibungslosen Ablauf ist es unerlässlich, dass Bauherr, Bewilligungsbehörde und Förderbank in einem engen Austausch stehen.