BGW Journal Fernseh- und Internetversorgung

Das Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht vor, dass zukünftig Mieter:innen selbst ihren TV- und Internetanbieter wählen dürfen. Als Vermieter ist es nicht mehr gestattet, die Kosten für TV und Internet auf die Nebenkosten umzulegen.

Die BGW hat sich mit der Änderung im Telekommunikationsgesetz intensiv beschäftigt und für die Mieter:innen attraktive Konditionen mit dem Partner Vodafone verhandelt.

Der TV-Kabelanschluss kostet ab dem 01.01.2024 monatlich 5,89 € (statt bisher 6.55 €). Wenn diese neuen Konditionen angenommen werden möchten, müssen sich die Mieter:innen aufgrund ihres freien Wahlrechts bei der BGW bis Ende Dezember 2023 zurückmelden.

Hören Sie mehr zum Thema Glasfaser, Telekommunikationsgesetz und wenn es an der Haustür klingelt …

Ein Wunsch der jungen Generation: Fernsehen und Internet immer und überall

Sabine Kubitza, Geschäftsführerin BGW und Bruno Schwope, Rechtsabteilung BGW

Thema: Telekommunikationsgesetz und was sich zukünftig für unsere Mieter:innen ändert

Bruno Schwope, BGW Rechtsabteilung

Thema: Glasfaserausbau

Ingrid Deutmeyer, Verbraucherzentrale Bielefeld, Bruno Schwope, Rechtsabteilung BGW und Sabine Kubitza, Geschäftsführerin BGW

Thema: Haustürgeschäfte

Thema: Zutritt zur Wohnung