Energiepreisbremse tritt in Kraft

Wie diversen Medien bereits zu entnehmen war, werden die gesetzlichen Regelungen zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse zur Entlastung der Bürger:innen ab dem 01.03.2023 rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Was bedeutet das?
Wird ein vom Gesetzgeber festgelegter Preis für die genannten Energiearten überschritten, wird für die Bürger:innen – für 80 % des prognostizierten Verbrauchs – lediglich der festgelegte Referenzpreis berechnet. Für jede darüberhinausgehende Kilowattstunde gelten die vertraglich vereinbarten Arbeitspreise.

Die BGW wird die Weitergabe von Entlastungen an unsere Kund:innen prüfen, sobald wir die notwendigen Informationen seitens des Versorgungsunternehmens vorliegen haben. Es ist allerdings jetzt schon absehbar, dass es kaum Auswirkungen der Energiepreisbremse für die Mieter:innen der BGW geben wird.

Woran liegt das?
Die BGW liegt bei dem bestehenden Sammelvertrag für die Versorgung mit Erdgas (Zentralheizungen) unter der gesetzlichen Preisobergrenze, so dass hier die Preisbremse nicht greift.

Auch im Bereich Strom liegen die aktuellen Konditionen der BGW unter der gesetzlichen Preisobergrenze, so dass hier ebenfalls keine Entlastung zu erwarten ist. Dies gilt lediglich für den Allgemeinstrom unserer Häuser. Für die eigenen Wohnungen haben unsere Mieter:innen eigene Verträge mit den Versorgungsunternehmen.

Für Wohnungen der BGW, die über Fernwärme versorgt werden, liegen die Konditionen des Versorgungsunternehmens aktuell über den gesetzlichen Preisobergrenzen. Allerdings hat unser Versorger bereits signalisiert, dass der Preis ab April 2023 die Grenze der Energiepreisbremse wieder unterschreiten wird. Die prognostizierten Entlastungen werden daher für unsere Mieter:innen auf das gesamte Jahr 2023 bezogen nur gering sein, so dass Anpassungen der Vorauszahlungen nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll erscheinen.

Empfehlung
Wir empfehlen daher unseren Kund:innen, die Heizkostenvorauszahlungsbeträge nicht zu reduzieren, um Nachzahlungen bei den künftigen Nebenkostenabrechnungen zu vermeiden. Mieter:innen die dennoch eine Anpassung wünschen, können sich gerne bei uns melden.