#Mie­ter­ser­vice1. Sep­tem­ber 2024

Ich möchte meine Woh­nung kün­di­gen – wie geht das?

Eine Kün­di­gung muss immer schrift­lich erfol­gen. Das Kün­di­gungs­schrei­ben muss von allen im Miet­ver­trag auf­ge­führ­ten Miet­par­tei­en unter­schrie­ben sein und die Miet­ver­trags­num­mer ent­hal­ten.

Die Kün­di­gungs­frist können Sie Ihrem Miet­ver­trag ent­neh­men. In den meis­ten Fällen beträgt sie 3 Monate zum Monats­en­de.

Gerne können Sie für Ihre Kün­di­gung unsere Vor­la­ge nutzen: