Dezember Soforthilfe

Der russische Angriffskrieg hat die Lage auf den ohnehin bereits angespannten Energiemärkten unverkennbar verschärft und im Laufe des Jahres 2022 zu teils extremen Preissteigerungen geführt. Wir alle müssen seither mit deutlich höheren Preisen für Gas und Fernwärme kalkulieren.

Um diese Mehrbelastungen abzufedern, wurde das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) erlassen. Dies sieht für Dezember 2022 eine einmalige Entlastung der Verbraucher für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme vor.

Gesetze sind nicht immer leicht zu verstehen, daher erklären wir gerne, was die Umsetzung der Beschlüsse zum EWSG für unsere Mieter:innen bedeutet.

Worum geht es?

Die Heizkosten (für Gas- und Fernwärmeanlagen) werden für den Dezember 2022 in großen Teilen vom Staat übernommen. Die sogenannte Soforthilfe.

Wie bekommen Sie diese Soforthilfe?

Sie zahlen Ihre Vorauszahlungen für Heizkosten direkt an die BGW als Ihren Vermieter?

Die Dezember-Soforthilfe wird Ihnen mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung im Folgejahr gutgeschrieben. Allerdings gibt es Sonderregelungen, die wir Ihnen weiter unten gerne erklären.

Sie zahlen Ihre Heizkosten direkt an einen Energieversorger?

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine Therme in Ihrer Wohnung haben. In diesem Fall erhalten Sie die entsprechenden Informationen direkt von Ihrem Gasversorger. Wir als Ihr Vermieter haben darauf keinen Einfluss.

Sonderregelungen

Im Gesetz gibt es eine Sonderregelung für Mieter:innen, bei denen in den letzten neun Monaten die Vorauszahlungen aufgrund steigender Wärmekosten erhöht wurden. Sie können für den Monat Dezember eine um diesen Erhöhungsbetrag geringere Vorauszahlung tätigen. Außerdem kann, wer nach Februar 2022 eingezogen ist, eine um ein Viertel gekürzte Heizkostenvorauszahlung tätigen.

Wir empfehlen allerdings in beiden Fällen, dieses Geld auf dem Mieterkonto der BGW zu belassen. Dieser Betrag kann mögliche Nachzahlungen verringern. Doch wer dieses Geld gerne direkt jetzt erstattet haben möchte, meldet sich bitte schriftlich bei der BGW. In diesem Fall wird der Betrag genau berechnet und kurzfristig zurücküberwiesen.

Haben Sie Interesse an weiteren Energiespartipps?

Energiespartipps

Weitere Informationen zum EWSG für Mieter:innen direkt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

Infos vom BMWK