Wohnungsbaufördermittel

Die Wohnungsbaufördermittel des Landes NRW dienen dazu, Mietpreise möglichst bezahlbar zu halten, sodass auch Haushalte mit geringerem Einkommen in der Lage sind, eine passende Wohnung zu mieten.

Die Wohnungsbaufördermittel des Landes NRW bestehen aus zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungsnachlässen und sind mit Belegungs- und Mietpreisbindungen verbunden. So dürfen die Wohnungen ausschließlich an Haushalte vermietet werden, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und dies mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) nachweisen können. Mehr als 40 % der Bielefelder Haushalte haben ein Anrecht auf einen WBS. Dabei handelt es sich in erster Linie um Familien, Alleinerziehende, Senioren, Studierende und Menschen mit Behinderung. Außerdem gibt das Land NRW die Höhe des Mietpreises vor, der in der Regel deutlich unter dem der ortsüblichen, freifinanzierten Vergleichsmiete liegt.

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